Coronavirus Fördermittel für Unternehmen in Rheinland-Pfalz: Darlehen, Bürgschaften, Kurzarbeitergeld etc.
Wie bereits andere Bundesländer hat auch das Bundesland Rheinland-Pfalz erste Fördermaßnahmen aufgesetzt, um von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen zu helfen. Auf dieser Seite werden die unterschiedlichen Maßnahmen des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau dargestellt.
Finanzielle Fördermaßnahmen sowie Darlehen und Bürgschaften für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen in Rheinland-Pfalz
Darlehen
Um die wirtschaftlichen Folgen und Herausforderungen durch die Corona-Krise zu bewältigen, werden Unternehmen Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz angeboten.
Bei den Darlehen der ISB gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einen besteht die Möglichkeit, bei laufenden Finanzierungen den Liquiditätsbedarf über Tilgungsaussetzungen abzudecken. Zum anderen haben Unternehmen die Möglichkeit, Liquiditätsengpässe über Programmdarlehen abzufedern.
Die Mitarbeiter der ISB beraten Unternehmen telefonisch unter der 06131 6172-1333 oder per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de. Ebenfalls werden Unternehmen weiterführende Informationen auf der Hompeage der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) bereitgestellt.
Wichtig: Erster Ansprechpartner für Unternehmen ist immer die Hausbank. Die Hausbank wird Sie bei Ihren Anliegen unterstützen (Anstragstellung, Information, etc.).
Bürgschaften
Unternehmen werden vom Land Rheinland-Pfalz mit 80-prozentigen Bürgschaften unterstützt. Dabei werden Bürgschaften bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro an betroffene Unternehmen vergeben.
Zuständig dafür ist die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz. Sie kann unter der Telefonnummer 06131 62915-65 erreicht werden. Desweiteren kann über E-Mail (info@bb-rlp.de) Kontakt aufgenommen werden.
Bei Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro ist die ISB zuständig. Die Kontaktdaten dazu finden Sie im vorherigen Absatz. Daneben besteht zusätzlich die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung bei der bundeseigenen KfW Bank zu beantragen.
Wichtig: Bitte sprechen Sie auch im Fall der Bürgschaften zuerst mit Ihrer Hausbank.
Kurzarbeitergeld
Das Kurzarbeitergeld wurde von der Bundesregierung auf Bundesebene beschlossen. Deshalb läuft die Beantragung über die Bundesagentur für Arbeit. Die relevanten Informationen finden Sie gut gebündelt auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Steuerliche Maßnahmen
Für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen bestehen folgende steuerliche Möglichkeiten:
- Herabsetzung von Vorauszahlungen
- Stundung oder Erlass der Steuerforderung
- Vollstreckungsaufschub
Die Anträge hierzu sind bei Ihrem Finanzamt zu stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Ministerium für Finanzen Rheinland-Pfalz.
Corona- Stabsstelle Unternehmenshilfe für Unternehmen in Rheinland Pfalz
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz hat für betroffene Unternehmen eine Hotline eingerichtet.
Telefon: 06131 16 5110
E-Mail: unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de
Corona Fördermittel für betroffene Unternehmen in rheinland-pfälzischen Städten und Landkreisen
Kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz
- Frankenthal (Pfalz)
- Kaiserslautern
- Koblenz
- Landau in der Pfalz
- Ludwigshafen am Rhein
- Mainz
- Neustadt an der Weinstraße
- Pirmasens
- Speyer
- Trier
- Worms
- Zweibrücken
Landkreise in Rheinland-Pfalz
- Ahrweiler
- Altenkirchen (Westerwald)
- Alzey-Worms
- Bad Dürkheim
- Bad Kreuznach
- Bernkastel-Wittich
- Birkenfeld
- Cochem-Zell
- Donnersbergkreis
- Eifelkreis Biturg-Prüm
- Germersheim
- Kusel
- Mainz-Bingen
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- Rhein-Hunsrück-Kreis
- Rhein-Lahn-Kreis
- Rhein-Pfalz-Kreis
- Südliche Weinstraße
- Südwestpfalz
- Trier-Saarburg
- Vulkaneifel
- Westerwaldkreis