Coronavirus Fördermittel in Bayern: Überbrückungskredite, Zuschüsse, Fördermaßnahmen und Co.

Das Coronavirus ist mittlerweile auch in Bayern angekommen und wird sich maßgeblich auf die bayerische Wirtschaft auswirken. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) arbeitet daher mit Hochdruck daran, den Firmen und Unternehmen die notwendigen Informationen und Fördermittel zur Verfügung zu stellen.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick der aktuellen Fördermaßnahmen der Landesregierung in Bayern für Unternehmen und Firmen.

Fördermaßnahmen und finanzielle Unterstützung für von der Coronavirus-Krise betroffene Unternehmen in Bayern

Kurzarbeitergeld in Bayern wegen Coronavirus

Wird bedingt durch die Coronavirus-Epidemie eine zeitlich begrenzte Reduzierung der üblichen Arbeitszeiten notwendig, haben Unternehmen in Bayern die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen.

Des Weiteren sollen ab dem 01. April 2020 weitere Maßnahmen zur Kurzarbeit auf Bundesebene umgesetzt werden. Dabei geht es konkret um die Erweiterung der Kurzarbeitsregelungen für die Bundesrepublik Deutschland. Die nachstehenden Erleichterungen sollen für Firmen und Unternehmen Anwendung finden:

  • Die Schwelle der vom Arbeitsausfall betroffenen Belegschaft wird von 33 Prozent auf 10 Prozent reduziert
  • Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt vollständig die Sozialversicherungsbeiträge
  • Leiharbeitnehmern wird die Möglichkeit gegeben, Kurzarbeitergeld zu beziehen
  • Der Bezug von Kurzarbeitergeld wird von 12 auf 24 Monate verlängert (Beschluss der Bundesregierung vom 29. Januar 2020)
  • Negative Arbeitssalden werden nicht mehr aufgebaut bzw. nur noch teilweise

Steuerstundung für Firmen und Unternehmen in Bayern aufgrund der Coronavirus-Krise

Es besteht für die Firmen und Unternehmen in Bayern die Möglichkeit, folgende Steuern zu stunden:

  • Umsatzsteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Einkommensteuer

Desweiteren hat die bayerische Landesregierung die Möglichkeit geschaffen, dass Vorauszahlungen der Gewerbesteuer temporär auf null gesetzt werden können. Da es aktuell noch keine einheitliche Regelung für die gesamte Bundesrepuplik Deutschland gibt, gilt vorerst:

Ist das Unternehmen in der Lage, dem Finanzamt glaubhaft darzulegen, dass die fehlende Liquidität durch die Coronavirus-Krise entstanden ist, kann das Finanzamt auf die Stundungszinsen (0,5% pro Monat) im konkreten Einzelfall teilweise bzw. sogar komplett verzichten.

Wichtig:
Wenn Sie ein bayerischer Unternehmer sind, klären Sie die Möglichkeiten mit Ihrem Steuerberater und dem zuständigen Finanzamt ab.

Finanzielle Überbrückungshilfen für bayerische Unternehmen

Die bayerische Regierung hat diverse Instrumente ins Leben gerufen, um die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Krise auf ein Minimum zu beschränken. Es werden den betroffenen Unternehmen in Bayern verschiedene Bürgschaftsprogramme sowie Darlehensprodukte der LfA Förderbank Bayern als Fördermittel zur Verfügung gestellt. Mit einer sogenannten Rückbürgschaft unterstützt der Freistaat Bayern die LfA Förderbank Bayern. Die Rückbürgschaft über 100 Millionen Euro garantiert, dass die LfA zusätzliche Risiken übernehmen kann.

Um den Zuschuss bzw. die Fördermittel zu erhalten, müssen verschiedene Finanzierungsvoraussetzungen erfüllt sein. Die beiden Voraussetzungen sind konkret:

  1. Unternehmen verfügt über ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell
  2. Die Bereitschaft der Hausbank des Unternehmens, die verfügbaren Angebote (Darlehen, Bürgschaft, aktivierter Mittelstandsschirm) in die Gesamtfinanzierung mit einzubinden

Das übergeordnete Ziel der Regierung ist die Bereitstellung von zusätzlicher Liquidität. Diese Liquidität soll die Unternehmen dabei unterstützen, die angespannte Zeit zu überbrücken; natürlich soll auch eine Möglichkeit für die Unternehmen geschaffen werden, ihre Geschäfte weiterhin stabil abzuwickeln.

Wichtig:
Wie kommen Sie zu den Finanzierungshilfen in Bayern? Erster Anprechpartner für Sie als Unternehmer ist und bleibt Ihre Hausbank! Ihre Hausbank wird Sie zu den finanziellen Angeboten der LfA Förderbank Bayern bzw. der Bürgschaftsbank Bayern GmbH (BBB) beraten.

Darlehensprogramme der LfA Förderbank Bayern

Was sind die wesentlichen Eckpfeiler der Darlehensprogramme? Vor allem der Universalkredit der LfA Förderbank Bayern soll Unternehmen weiterhelfen. Mit dem Universalkredit kann beispielweise die Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten finanziert werden. Ein weiterer Anwendungsfall ist die Finanzierung von allgemeinem Betriebsmittelbedarf mit Hilfe des Universalkredits.

Daneben bieten sich für Unternehmen weitere Möglichkeiten durch die Darlehensprogramme:

  • Tilgungsfreijahre sind generell möglich
  • Darlehensprogramme werden mit Haftungsfreistellungen kombiniert. Das bedeutet: Die Hausbank des Unternehmens wird von ihrem Ausfallrisiko entlastet. Dieser Schritt erleichtert wiederum die Kreditvergabe an die betroffene Firma

Die Fragen zu Darlehensprogrammen der bayerischen Staatsregierung werden von den Experten der LfA Förderbank Bayern beantwortet. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Bürgschaftsprogramme für bayerische Firmen

Verfügt ein Unternehmen nicht über ausreichende Sicherheiten, besteht die Möglichkeit, für Darlehen von Banken zu bürgen. Hier haben Unternehmen in Bayern im Wesentlichen zwei Bürgschaften, auf die sie zurückgreifen können. Welche Bürgschaften werden übernommen?

  • Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern
UnternehmensgrößeWelche Kredite?Höhe
Mittelständische Unternehmen in Bayern sowie FreiberuflerVerbürgt werden Invesitionskredite, Betriebsmittelkredite und Avalkredite Der Bürgschaftsbetrag ist bis zu 5 Millionen Euro möglich. Über 5 Millionen können mittels Staatsbürgschaften übernommen werden.
  • Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH (BBB)
UnternehmensgrößeBranchenHöhe
Bürgschaften für kleine und mittlere Unternehmen in BayernHandel, Handwerk,
Hotelgewerbe,
Gaststättengewerbe,
Gartenbau,
Landschaftsbau
Der Bürgschaftsbetrag ist bis zu 1,25 Millionen Euro möglich

Aktivierter Mittelstandsschirm Bayern

Der Mittelstandsschirm ist ein bewährtes Instrument, welches bereits in der Finanzkrise 2008 Anwendung in Bayern fand. Mit dem aktivierten Mittelstandsschirm ergeben sich folgende Instrumente und Möglichkeiten:

  • Bürgschaftsinstrumentarium
    Für Betriebsmittel beträgt gegenwärtig die maximale Bürgschaftsquote 50 Prozent. Der Zugang zum Bürgschaftsinstrumentarium wurde vereinfacht. Ebenfalls besteht die Chance für äußerst betroffene Unternehmen in Bayern, Rettungsbürgschaften und Umstrukturierungsbürgschaften zu erhalten.
  • Darlehensprogramme inklusive verbesserter Haftungsfreistellungen der LfA Förderbank Bayern
    Mit Hilfe des bereits oben beschriebenen Universalkredits haben Unternehmen in Bayern die Möglichkeit an die Hand bekommen, auch Ihren allgemeinen Betriebsmittelbedarf zu finanzieren. Für kleine und mittlere Unternehmen (KUM) besteht beim Universalkredit-Darlehen eine 60-prozentige Haftungsfreistellung bis zu 2 Millionen Euro.
    Aktuell befinden sich auch weitere Verbesserungen in Planung. Dadurch soll es künftig auch großen Unternehmen möglich sein, Haftungsfreistellungen von Darlehen bis 4 Millionen Euro zu erhalten.

Förderdatenbank Bayern

Neben den Fördermaßnahmen des Freistaats Bayern gibt es natürlich auch noch Fördermittel und finanzielle Unterstützung in der Coronavirus-Krise durch die Bundesrepublik Deutschland. Um zu erfahren, ob für Ihr Unternehmen ein Förderprogramm zur Verfügung steht, können Sie in der Förderbank recherchieren.

Coronavirus Hotline für Unternehmen in Bayern

Mitarbeiterin der Hotline für Coronavirus Fördermittel und Überbrückungskredite in Bayern
Hotline für Coronavirus Fördermittel in Bayern

Das bayerische Wirtschaftsministerium (StMWi) hat für Unternehmen eine spezielle Service-Hotline eingerichtet. Unternehmer können dort Ihre Fragen rund um Coronavirus Fördermittel platzieren und erhalten fachkundige Auskunft.

Telefon: 089 2162-2101
(Mo.–Do.: 07:30 – 17:00 Uhr, Fr.: 07:30 – 16:00 Uhr)

E-Mail: coronavirus-info@stmwi.bayern.de

Hinweis StMWi: Die Coronavirus-Hotline des StMWi erteilt keine rechtlichen Auskünfte

Finanzielle Unterstützung und Fördermittel für bayerische Unternehmen in der Corona-Krise

LfA Förderbank Bayern

Informationen rund um die Themen Darlehen, Bürgschaft, aktivierter Mittelstandsschirm etc. erhalten Sie bei der LfA Förderbank Bayern.

Telefon: 089 2124-1000

Website: www.lfa.de

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH

In der Corona-Krise übernimmt die Bürgschaftsbank Bayern Bürgschaften für Kredite von KUM-Unternehmen

Telefon: 089 545857-0

Finanzielle Förderung und Fördermaßnahmen für betroffene Unternehmen in bayerischen Städten und Landkreisen

Kreisfreie Städte in Bayern

  • Amberg
  • Ansbach
  • Aschaffenburg
  • Augsburg
  • Bamberg
  • Bayreuth
  • Coburg
  • Erlangen
  • Fürth
  • Hof
  • Ingolstadt
  • Kaufbeuren
  • Kempten (Allgäu)
  • Landshut
  • Memmingen
  • München
  • Nürnberg
  • Passau
  • Regensburg
  • Rosenheim
  • Schwabach
  • Schweinfurt
  • Straubing
  • Weiden in der Oberpfalz
  • Würzburg

Landkreise in Bayern

  • Aichach-Friedberg
  • Altötting
  • Amberg-Sulzbach
  • Ansbach
  • Aschaffenburg
  • Augsburg
  • Bad Kissingen
  • Bad Tölz
  • Bamberg
  • Bayreuth
  • Berchtesgadener Land
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  • Coburg
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